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Förderung von Weiterbildung

Weiterbildung Förderung
Egal ob Sprachkurs, IT Lehrgang oder Berufsabschluss - sich für den Arbeitsmarkt attraktiver gestalten, ist immer ein gutes Vorhaben. Manchmal fallen dafür jedoch hohe Kosten an. Wir helfen dir deshalb, die richtige Förderung zu finden.
 

Sprachkurse sind eine Investition in deine Zukunft. Fremdsprachenkenntnisse werden in Zeiten der Globalisierung unabdingbar und öffnen viele Türen auf dem Arbeitsmarkt. Um deinen Wert auf dem Arbeitsmarkt zu steigern, ist es deshalb immer von Vorteil deine Sprachkenntnisse zu verbessern. Egal ob Sie eine Fremdsprache erlernen möchtest, Ihre Kenntnisse auffrischen oder Ihre Fremdsprachenkompetenz um fachspezifischen Vokabeln erweitern möchtest – ein Sprachkurs wird Ihnen beim Erreichen Ihres Ziels helfen und dir im Alltag und Ihrer Karriere Vorteile verschaffen. Ein Sprachkurs ist deshalb eine gute Investition, dennoch ist eine finanzielle Förderung immer eine willkommene Unterstützung.
Wir stellen Ihnen deshalb einige Förderungen von Sprachkursen und anderen beruflichen Weiterbildungen vor.

Die Bildungsprämie

Sie fördert berufsbezogene Weiterbildungen von Arbeitnehmern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 20.000€. Ihre Arbeitszeit muss dabei mind. 15 Stunden pro Woche betragen. Bei einem bestehenden Anspruch auf Förderung erhalten sie die Hälfte der Teilnahmegebühr. Die Höhe des Zuschusses ist jedoch auf max. 500€ begrenzt. Maßnahmen, welche in Sachsen- Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland- Pfalz stattfinden, dürfen eine Gesamtsumme von 1000€ nicht übersteigen. Die Bildungsprämie kann auch für Sprachkurse verwendet werden. Der Kurs muss jedoch in Deutschland stattfinden und darf nur von einem qualifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Der Bildungsurlaub

Die Möglichkeit auf Bildungsurlaub haben alle Anwohner der deutschen Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen und Bayern. Dieser ermöglicht eine bezahlte Freistellung von Ihrem Arbeitgeber zum Zweck der Teilnahme an einer zugelassenen Weiterbildungsveranstaltung. Diese kann beispielsweise eine Sprachreise sein. Die Regelungen über beispielsweise die Dauer und Voraussetzungen zur Teilnahme, sind in jedem Bundesland individuell geregelt. Für mehr Infos können Sie sich hier informieren.

Das Weiterbildungsstipendium

Das Stipendium ermöglicht die Teilnahme an selbst gewählten Lehrgängen. Die Anzahl der selbstbestimmten Weiterbildungen ist unbegrenzt, aber die maximale finanzielle Förderung beträgt insgesamt 8.100€. Der Eigenanteil der Ausgaben liegt bei 10% je Fördermaßnahme. Weiterbildungen können hierbei auch mehrwöchige Sprachreisen sein, welche mind. 20 Zeitstunden pro Woche entsprechen und somit perfekt für Intensivkurse geeignet sind. Um das Weiterbildungsstipendium zu bekommen, musst du eine Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen abgeschlossen haben. Diese sollte mit einer Durchschnittsnote von mind. 1,9 oder mit mindestens 87 Punkten in der Berufsabschlussprüfung bestanden sein. Ist dies nicht der Fall, so gibt es zusätzlich die Möglichkeit, über besondere Leistungen das Stipendium bewilligt zu bekommen. Besondere Leistungen sind die Platzierung unter den ersten 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder eine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule. Außerdem dürfen Sie nicht älter als 24 Jahre sein. Freiwilligendienst oder Elternzeit können Ihnen angerechnet werden und eine Erhöhung der Altersbeschränkung auf max. 27 Jahren bewirken. Dennoch bekommt nicht Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt dieses Stipendium. Deshalb gilt - Bewirb dich fristgerecht und zeige Eigeninitiative. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das Aufnahmejahr endet wie die Folgejahre mit dem 31. Dezember.

Der Bildungsgutschein

Er hat das Ziel, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei einem Gespräch mit der zuständigen Bundesagentur für Arbeit wird die Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt. Diese Notwendigkeit besteht z.B. wenn eine Arbeitslosigkeit dadurch beendet oder verhindert werden kann. Sie erhalten anschließend Ihren Bildungsgutschein, welcher das Ziel und die Dauer der Weiterbildung, den regionalen Geltungsbereich, die Gültigkeitsdauer und den Umfang der übernommenen Kosten schriftlich fixiert. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, verfällt der Gutschein. Zusätzlich muss der Bildungsträger für den Gutschein zugelassen sein.

Die oben genannten Förderungen können für Sprachkurse, aber auch für eine Vielzahl anderer Maßnahmen verwendet werden. Es gibt natürlich noch weitere Förderungen, welche ebenso für Bildung und Weiterbildung genutzt werden können. Zu ihnen gehören die im folgenden Text erwähnten Hilfen. Sie finden jedoch keine Anwendung bei einem üblichen Sprachkurs.

Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses

Die Agenturen für Arbeit und das Jobcenter unterstützt junge Erwachseneab 25 dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. Dies geschieht durch die Förderung von Umschulungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder von Lehrgängen, die zur Vorbereitung auf die Externenprüfung abzielen. Zusätzlich können Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Ähnliches, erstattet werden.

Aufstiegs- BAföG

Diese besondere Art von BAföG hilft Ihnen bei der Finanzierung von Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie dem Lebensunterhalt. Es handelt sich hierbei um max. 15.000€ von welchen 7.500€ nicht zurückgezahlt werden müssen. Die anderen 50% werden als günstiges Darlehen vergeben, welches bei einer anschließenden Selbstständigkeit nicht zurückerstattet werden muss. Es gibt keine Altersbeschränkung, jedoch sollte der höchste Abschluss ein Bachelor an einer Hochschule sein. Da die Förderung eine Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen finanzieren soll, muss der Bewerber die Zugangsvoraussetzungen für diesen Abschluss erfüllen.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium hat einen ersten akademischen Hochschulabschluss zum Ziel. Es soll besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei helfen, diesen zu erwerben. Die Förderung umfasst einen Pauschalbetrag, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Gefördert werden Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder einer Berufserfahrung von mind. 2 Jahren oder einem Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf.

Weiterbildungscheck

Weiterbildungsbonus", "Bildungsschecks" oder "Quali-Schecks" werden oftmals als Synonyme verwendet, da diese Förderung individuell von den Bundesländern gestaltet und mit verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen einhergeht. Die Förderungen fallen sehr unterschiedlich aus, jedoch haben sie eine Gemeinsamkeit. Sie dienen alle der Fort- und Weiterbildung.

Weiterbildungsprämie

Diese Prämie ist für alle interessant, welche eine "Umschulung" oder "Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung besuchen, also an einer Weiterbildung teilnehmen, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Die Ausbildung muss mind. 2 Jahre andauern und darf erst nach dem 1. August 2016 angefangen worden sein. Für eine bestandene Zwischenprüfung bei der zuständigen Kammer werden 1.000€ vergeben und für die bestandene Abschlussprüfungnochmals 1.500€.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Sie können diesen Gutschein für Coachings und ähnliche Kurse verwenden. Für Weiterbildungen können Sie ihn jedoch nicht einlösen. Der Gutschein ist für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Sie sollen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden und Ihre Vermittlung erheblich vereinfacht. So werden oftmals Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert oder beseitigt. Diese Hemmnisse können auch in der eigenen Fremdsprachenkompetenz liegen. Oftmals ist die Gültigkeit beschränkt und die Veranstaltungsorte und in der Wahl des Veranstaltungsortes eingeschränkt.

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