Weiterbildung

Steuerliche Absetzbarkeit
Es ist grundsätzlich möglich, die Kosten für Ihren Sprachkurs beim Finanzamt steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass die Teilnahme am Sprachkurs beruflich bedingt war und dass es sich nicht um eine Erholungsreise handelt. Der Sprachkurs muss der Fortbildung in einem ausgeübten Beruf oder der Aus- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dienen (z.B. bei zukünftigem Berufswechsel). Lassen Sie sich daher von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Sie Fremdsprachenkenntnisse beruflich benötigen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Bestätigung aus, in der die Kursgebühren gesondert ausgewiesen sind. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn Ihres Sprachaufenthaltes bei dem zuständigen Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater zu informieren.

Firma und Fortbildung
Sprachkurse werden von vielen Unternehmen als Fortbildungsmassnahme gefördert. Fragen Sie einmal nach! Wir empfehlen unsere Businesskurse in Englisch, Französisch und Spanisch. Oft übernimmt der Arbeitgeber den Kurs ganz oder trägt mit einem Zuschuss zum Sprachkurs bei.